Leihbedingungen

Leihbedingungen

Begriffsbestimmung

Als Leihwerkzeuge werden Patronenlagerreibahlen und
kalibergleiche Lehren verstanden, die auf Mietpreisbasis ausgeliehen
werden können, soweit sie zur Verfügung stehen.

Berechtigung

Leihwerkzeuge werden gegen Entrichtung einer Leihgebühr ausschließlich an Inhaber einer gültigen Waffenherstellungsgenehmigung oder Waffenhandelsgenehmigung entliehen.

Es wird ausdrücklich auf gesetzlichen Bestimmungen zur Herstellung oder Bearbeitung von Schusswaffen hingewiesen.

Wesentliche Teile von Schusswaffen, an denen Änderungen vorgenommen wurden, müssen dem staatlichen Beschuss zugeführt werden. Für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben trägt der Entleiher selbst die Verantwortung.

Auschluss

Die Weitergabe von Leihwerkzeugen an Dritte ist nicht zulässig.

Verfügbarkeit

Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Kaliber. Die Verleihung
erfolgt nach der Verfügbarkeit. Der Inhalte eines Leihwerkzeugsatze
ist in entsprechenden Onlineportal einsehbar. Es sind nicht zwingend alle Sätze vollumfänglich ausgestattet. Insbesondere bei seltenem Kaliber können einzelne Lehren nicht vorhanden sein. Daraus lassen sich keine Reklamationsansprüche oder sonstige Abweichungen von den Leihbedingungen ableiten.

Frist

Die Werkzeuge müssen innerhalb 10 Tagen ab Erhalt kostenfrei
durch den Entleiher an Triebel Waffenwerkzeuge zurückgesendet
werden. Zur Firstwahrung genügt der rechtzeitige Versand. Die Gefahr des Verlusts auf dem Versandweg trägt beim Rückversand Entleiher.

Bei Überschreitung der Frist wird automatisch eine Verzugsgebühr,
zusätzlich zur Leihgebühr der Werkzeuge, in Rechnung gestellt. In Rücksprache mit Triebel Waffenwerkzeuge ist eine Verlängerung der Leihfrist um weitere 10 Tage, einmalig je Ausleihvorgang gegen Aufpreis möglich.

Reinigung

Die Werkzeuge müssen sorgfältig behandelt werden. Späne
und Schmiermittel sind vor der Rücksendung zu entfernen.

Bezahlung

Die Gebühr für angeforderte und zur Verfügung gestellte Leihwerkzeuge ist zu bezahlen, unabhängig davon, ob geöffnete
Werkzeuge benutzt wurden oder nicht.

Die Leihgebühr ist u.a. zu sehen als Ausgleich für die Lagerung, Bereitstellung, Pflege, und Wartung der Werkzeuge. Leihwerkzeuge werden grundsätzlich in Sätzen verliehen.

Dadurch stehen dem Anwender alle Werkzeuge ggf. zur Verfügung. Aufwendige Nachsendungen entfallen damit. Die einzelnen Werkzeuge sind in Folie eingeschweißt.

Es werden nur die geöffneten Werkzeuge berechnet. Leihwerkzeugnutzer, die ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden künftig nicht mehr mit Leihwerkzeugen beliefert. 

Verlust

Bei Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung wird 50% vom Neupreis des beschädigten Werkzeugs in Rechnung gestellt. Beschädigte Werkzeuge bleiben dabei Eigentum der Triebel Waffenwerkzeuge GmbH und sind stets mit zurück zu senden.

Bei Verlust von Werkzeugen wird der Neupreis der Werkzeuge und des Zubehörs, ggf. zzgl. einer Verwaltungsgebühr in Rechnung gestellt.